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Sie bringen Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Verpflichtungen und erledigen für Sie alles Nötige.
Wir kümmern uns und sind für Sie da!
Das Gesetz richtet sich primär an Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektrogeräten, aber auch an Verbraucher, die zur getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet sind. Zuständig für die Umsetzung ist die stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear)
WEEE
WEEE
Es regelt umfassend den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten – von deren Inverkehrbringen über die Rücknahme bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Ziel ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Altgeräten zu fördern und die Ressourcennutzung zu verbessern
WEEE
WEEE
ElektroG4 (2026): Geplant ist, dass die Novelle bereits im Januar 2026 in Kraft tritt. Eine wesentliche Änderung (Neuerung) wird voraussichtlich die Rücknahmepflicht von sogenannten E- Zigaretten durch den Handel.

Service für
Sie bringen Batterien oder Produkte, die Batterien enthalten, in Verkehr? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Verpflichtungen und erledigen für Sie alles Nötige.
Wir kümmern uns und sind für Sie da.
Das Gesetz richtet sich primär an Hersteller, Importeure und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren, aber auch an Verbraucher, die zur getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet sind. Zuständig für die Umsetzung ist die stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear).
Es regelt umfassend den Umgang mit Batterie und Akkumulatoren – von deren Inverkehrbringen über die Rücknahme bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Ziel ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Altbatterien zu fördern und die Ressourcennutzung zu verbessern
Das Gesetz wurde erstmals im Jahr 2009 eingeführt und seither mehrfach überarbeitet:
2015: Erste Änderung des BattG zur Umsetzung der Richtlinie 2013/56/EU. Ziel war u. a. die Verbesserung der Rücknahme und Entsorgung.
2021: BattG2 – umfassende Novellierung des Gesetzes. Wichtige Neuerungen:
06.10.2025: BattDG – das Batteriedurchführungsgesetz tritt in Kraft und ersetzt das Batteriegesetz
Die neue EU-BattVO ist seit August 2024 in Kraft und setzte am 18.08.2025 die vorherige Richtline außer Kraft. Im Unterschied zur Richtline ist eine Verordnung sofort und direkt in allen Mitgliedstaaten gültig – auch ohne nationale Umsetzung.
Pflicht zur Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für jede der neuen fünf Batteriekategorien

Service für
Sie bringen verpackte Produkte in Verkehr? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Verpflichtungen und erledigen für Sie alles Nötige.
Wir kümmern uns und sind für Sie da.
Verpackungen
Verpackungen
Das Gesetz richtet sich primär an Hersteller, Importeure und Vertreiber von verpackten Produkten, aber auch an Verbraucher, die zur getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet sind. Zuständig für die Umsetzung ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit Ihrer Plattform LUCID.
Verpackungen
Wenn Sie Ware in Verpackung in Deutschland vertreiben müssen Sie sich selbst über die Plattform LUCID registrieren. Auch für Firmen ohne Sitz in Deutschland darf kein Dritter Ihnen die Registrierung abnehmen. Ihre Registrierung können Sie direkt unter dem unten angegebenen Link starten:
Startseite Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
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Verpackungen
Am 12. Juni 1991 trat die Verpackungsverordnung (VerpackV) in Deutschland in Kraft. Zur Umsetzung wurde das „Duale System Deutschland“ (DSD) gegründet – bekannt durch den „Grünen Punkt“. Es war das erste flächendeckende Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen in Deutschland.
In den Folgejahren wurde die Verpackungsverordnung mehrfach geändert (1990er–2010er):
Herausforderungen:
Am 1. Januar 2019, trat das VerpackG in Kraft und löste die Verpackungsverordnung ab.
Neuerungen:
Ab 1. Juli 2022, Novelle : Alle Verpackungen, auch solche, die nur an Letztverbraucher abgegeben werden (z. B. bei E-Commerce), müssen registriert sein.
Eindeutigere Kennzeichnungspflichten für Verpackungen werden folgen.
Onlineplattformen müssen belegen, dass die Händler auf den Plattformen korrekt registriert sind und sich einem Dualen System angeschlossen haben.
Am 12. Augsut 2026 tritt die PPWR (EU-Verpackungsverordnung) in Europa in Kraft, diese wird zur Änderung des Deutschen Verpackungsgesetzes führen.
Bis zum Jahr 20230 werden schrittweise Maßnahmen in Kraft treten.
Ziele der PPWR:
Verpackungsabfälle reduzieren – sowohl absolut als auch pro Kopf
Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit stärken
Verpackungen insgesamt nachhaltiger gestalten
Greenwashing verhindern – klare Kennzeichnungs- und Materialregeln
Binnenmarkt harmonisieren – gleiche Regeln für alle EU-Staaten
Asekol DE unterstützt Firmen, die Elektro - und Elektronikgeräte, Batterien und Verpackung in Deutschland und weiteren Ländern in Verkehr bringen. Lernen Sie uns kennen! Wir sind für Sie da!
Michaela Lepke kümmert sich als Prokuristin um die Geschäftsentwicklung der Asekol DE. Sie hat mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich EPR- Compliance in Europa gesammelt. Ihre besondere Expertise liegt in der Beratung von Firmen der Solarbranche und der Betreuung von Key Accounts. Partnerschaften und Kooperationen sind Ihre Leidenschaft. Ihr Leitspruch:
It´s all about people!
Dr. Andreas Mühlhausen als Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Europäische EPR Compliance verfügt über mehr als 8 Jahre Beratungskompetenz. Neben seinem umfangreichen Fachwissen verfügt er über die besondere Fähigkeit, komplexe Themen auf einfache und verständliche Weise zu erklären. Dabei teilt er sein Wissen mit Leidenschaft und legt großen Wert auf Ehrlichkeit und Korrektheit.
Als Juristin (PL) hat Monika Galiszewska einen klaren Blick für Compliance und Richtlinientreue. Nach Abschluss des Rechtsreferendariats in Polen sammelte sie Erfahrung in renommierten Kanzleien in Breslau und Hamburg. Seit drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit dem Thema EPR und betreut unsere polnischen Kunden gerne in ihrer Muttersprache. Sie ist zudem die Ansprechpartnerin für Mengenmeldungen und Registrierungen.