Zuverlässige Unterstützung bei Ihren EPR- Verpflichtungen

Service für

power

Hersteller von Elektro
- und Elektronikgeräten

Sie bringen Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Verpflichtungen und erledigen für Sie alles Nötige.

Wir kümmern uns und sind für Sie da!

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Gesetz richtet sich primär an Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektrogeräten, aber auch an Verbraucher, die zur getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet sind. Zuständig für die Umsetzung ist die stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear)

WEEE

Unser Service beinhaltet u.a. die folgenden Leistungen für Sie:
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  • Unterstützung bei der Kategorisierung Ihrer Elektrogeräte
  • kostenfreie Beratung zu Ihrer WEEE-Registrierung
  • Beschaffung der insolvenzsicheren Garantie
  • Stellung des Bevollmächtigten-Services (nur für ausländische Unternehmen nötig)
  • Beantragung Ihre WEEE-Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear)
  • Übernahme sämtlicher Behördenkommunikation
  • Sie müssen monatlich Ihre in Verkehr gebrachten Mengen melden – wir fragen diese bei Ihnen ab.
  • Überwachung von Terminen hinsichtlich Meldefristen
  • Entsorgungen im Rahmen der Abholkoordination
  • Überwachung von Änderungen des Elektrogesetzes
  • Unterstützung bei Verkauf in weiteren EU- Ländern

WEEE

Das ElektroG überträgt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in nationales deutsches Recht.
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Es regelt umfassend den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten – von deren Inverkehrbringen über die Rücknahme bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Ziel ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Altgeräten zu fördern und die Ressourcennutzung zu verbessern

WEEE

Meilensteine des ElektoG
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Das Gesetz wurde erstmals im Jahr 2005 eingeführt und seither mehrfach überarbeitet:
  • ElektroG1 (2005): Einführung grundlegender Pflichten für Hersteller und Vertreiber, insbesondere zur Registrierung und Rücknahme von Altgeräten.
  • ElektroG2 (2015): Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Elektrogeräte, Einführung neuer Gerätearten wie Photovoltaikmodule und verstärkte Informationspflichten für Hersteller und Händler. Der Bevollmächtigte für Firmen ohne Sitz in Deutschland wird Pflicht.
  • Ab dem 1. Mai 2019 gelten auch sogenannte passive Endgeräte – also solche, die Strom lediglich durchleiten, wie Steckdosen oder Lichtschalter – als Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
  • ElektroG3 (2022): Weitere Anpassungen, u. a. zur besseren Erfassung von Altgeräten, zur Entnahme von Batterien und zur Rückgabe von elektronischen Einwegprodukten wie E-Zigaretten. Zudem wurden die Verbraucherinformationen vereinheitlicht und die Rückgabemöglichkeiten erweitert. So muss nun auch der Lebensmittelhandel ab einer bestimmten Größe Elektrogeräte zurücknehmen.

WEEE

Weitere Änderungen in Planung
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ElektroG4 (2026): Geplant ist, dass die Novelle bereits im Januar 2026 in Kraft tritt. Eine wesentliche Änderung (Neuerung) wird voraussichtlich die Rücknahmepflicht von sogenannten E- Zigaretten durch den Handel.

Baterky naskládané na sobě

Service für

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Batteriehersteller

Sie bringen Batterien oder Produkte, die Batterien enthalten, in Verkehr? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Verpflichtungen und erledigen für Sie alles Nötige.


Wir kümmern uns und sind für Sie da.

Unser Service beinhaltet u.a. die folgenden Leistungen für Sie:
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  • Unterstützung bei der Kategorisierung Ihrer Batterien
  • kostenfreie Beratung hinsichtlich Ihrer Batterie-Registrierung
  • Anschluss an ein Rücknahmesystem bzw. an eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH )
  • Stellung des Bevollmächtigten-Services (nur für ausländische Unternehmen nötig)
  • Beantragung Ihre Batterien-Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear)
  • Übernahme sämtlicher Behördenkommunikation
  • Sie müssen regelmäßig Ihre in Verkehr gebrachten Mengen melden – wir fragen diese bei Ihnen ab
  • Überwachung von Terminen hinsichtlich Meldefristen
  • Überwachung von Änderungen der BattVO (EU) 2023/1542 / Batteriedurchführungsgesetz
Das Batteriedurchführungsgesetz (BattDG)
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Das Gesetz richtet sich primär an Hersteller, Importeure und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren, aber auch an Verbraucher, die zur getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet sind. Zuständig für die Umsetzung ist die stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear).

Das BattDG überträgt die europäische Batterie Verordnung  2023/1542  in nationales deutsches Recht
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Es regelt umfassend den Umgang mit Batterie und Akkumulatoren – von deren Inverkehrbringen über die Rücknahme bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Ziel ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Altbatterien zu fördern und die Ressourcennutzung zu verbessern

Meilensteine der Batteriegesetzgebung
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Das Gesetz wurde erstmals im Jahr 2009 eingeführt und seither mehrfach überarbeitet:

2015: Erste Änderung des BattG zur Umsetzung der Richtlinie 2013/56/EU. Ziel war u. a. die Verbesserung der Rücknahme und Entsorgung.

2021: BattG2 –
umfassende Novellierung des Gesetzes. Wichtige Neuerungen:

  • Wechsel von Anzeige- zur Registrierungspflicht für Hersteller beim Umweltbundesamt
  • Wettbewerb zwischen Rücknahmesystemen statt Solidarsystem
  • Einbindung der stiftung ear für Genehmigungen und Vollzug

06.10.2025: BattDG – das Batteriedurchführungsgesetz tritt in Kraft und ersetzt das Batteriegesetz

EU-weite Gesetzesänderung durch die EU Batterie Verordnung (EU-BattVO)
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Die neue EU-BattVO ist seit August 2024 in Kraft und setzte am 18.08.2025 die vorherige Richtline außer Kraft. Im Unterschied zur Richtline ist eine Verordnung sofort und direkt in allen Mitgliedstaaten gültig – auch ohne nationale Umsetzung.

  • seit 18. 08. 2024: müssen alle Batterien, die ab diesem Datum neu auf den Markt gebracht werden, eine CE-Kennzeichnung tragen
  • seit dem 06.10.2025 ist das Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) in Kraft und setzt die EU-BattVO in Deutschland um.
Wesentliche Änderungen in Deutschland seit dem 18.08.2025 in Deutschland
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Aus 3 Batteriearten werden 5 Batteriekategorien:
  • Die neu eingefühten Batteriekategorien sind: Gerätebatterien, Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV), Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien
  • Batterien und Akkumulatoren müssen unter Angabe des chemischen Systems registriert werden
Der Bevollmächtigte wird Pflicht
  • Unternehmen ohne Sitz in Deutschland müssen für die Registrierung einen Bevollmächtigen benennen

Wesentliche Änderungen ab 15.01.2026 in Deutschland
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Pflicht zur Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für jede der neuen fünf Batteriekategorien

Service für

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Hersteller von Verpackungen

Sie bringen verpackte Produkte in Verkehr? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Verpflichtungen und erledigen für Sie alles Nötige.

Wir kümmern uns und sind für Sie da.

Verpackungen

Unser Service beinhaltet u.a. die folgenden Leistungen für Sie:
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  • kostenfreie Beratung hinsichtlich Ihrer Verpackungsregistrierung
  • Anschluss an ein Duales System und Lizenzierung Ihrer Verpackungen
  • Stellung des Bevollmächtigten-Services (nur für ausländische Unternehmen)
  • Sie müssen regelmäßig Ihre in Verkehr gebrachten Mengen melden – wir fragen diese bei Ihnen ab
  • Überwachung von Terminen hinsichtlich Meldefristen
  • Überwachung von Änderungen des Verpackungsgesetzes

Verpackungen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG)
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Das Gesetz richtet sich primär an Hersteller, Importeure und Vertreiber von verpackten Produkten, aber auch an Verbraucher, die zur getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet sind. Zuständig für die Umsetzung ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit Ihrer Plattform LUCID.

Verpackungen

Zentrale Stelle Verpackungsregister – LUCID – Registrieren Sie Ihr Unternehmen selbst
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Wenn Sie Ware in Verpackung in Deutschland vertreiben müssen Sie sich selbst über die Plattform LUCID registrieren. Auch für Firmen ohne Sitz in Deutschland darf kein Dritter Ihnen die Registrierung abnehmen. Ihre Registrierung können Sie direkt unter dem unten angegebenen Link starten:

Startseite Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

We are happy to assist, simply contact us.

Verpackungen

Meilensteine des Verpackungsgesetztes
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Am 12. Juni 1991 trat die Verpackungsverordnung (VerpackV) in Deutschland in Kraft. Zur Umsetzung wurde das „Duale System Deutschland“ (DSD) gegründet – bekannt durch den „Grünen Punkt“. Es war das erste flächendeckende Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen in Deutschland.

In den Folgejahren wurde die Verpackungsverordnung mehrfach geändert (1990er–2010er):

Herausforderungen:

  • Trittbrettfahrer: Viele Unternehmen meldeten sich nicht korrekt bei den Systemen an.
  • Ineffizienz und mangelnde Transparenz im dualen System.
  • Die Recyclingquoten stagnierten teilweise.

Am 1. Januar 2019, trat das VerpackG in Kraft und  löste die Verpackungsverordnung ab.

Neuerungen:

  • Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Kontrollinstanz zur Überwachung der Herstellerpflichten.
  • Verpflichtende Registrierung: Hersteller müssen sich bei der ZSVR registrieren und regelmäßig melden, wieviel Verpackungsmengen in Verkehr gebracht wurden.
  • Lizenzierungspflicht: Die Beteiligung an einem dualen System bleibt Pflicht. Inzwischen gibt es verschiedene Duale Systeme.
  • Mehr Transparenz: Öffentlich einsehbares Register aller registrierten Unternehmen („LUCID“).

Ab 1. Juli 2022, Novelle : Alle Verpackungen, auch solche, die nur an Letztverbraucher abgegeben werden (z. B. bei E-Commerce), müssen registriert sein.

  • Mehrwegangebotspflicht in Gastronomie (z.B. für Coffee-to-go-Becher).

Eindeutigere Kennzeichnungspflichten für Verpackungen werden folgen.

Onlineplattformen müssen belegen, dass die Händler auf den Plattformen korrekt registriert sind und sich einem Dualen System angeschlossen haben.

Am 12. Augsut 2026 tritt die PPWR (EU-Verpackungsverordnung) in Europa in Kraft, diese wird zur Änderung des Deutschen Verpackungsgesetzes führen.

Bis zum Jahr 20230 werden schrittweise Maßnahmen in Kraft treten.

Ziele der PPWR:

Verpackungsabfälle reduzieren – sowohl absolut als auch pro Kopf

Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit stärken

Verpackungen insgesamt nachhaltiger gestalten

Greenwashing verhindern – klare Kennzeichnungs- und Materialregeln

Binnenmarkt harmonisieren – gleiche Regeln für alle EU-Staaten

Das Asekol DE-Management
– Fokus auf Service und Qualität

Asekol DE unterstützt Firmen, die Elektro - und Elektronikgeräte, Batterien und Verpackung in Deutschland und weiteren Ländern in Verkehr bringen. Lernen Sie uns kennen! Wir sind für Sie da!

Michaela
Lepke

Prokuristin

Deutsch
Englisch

Michaela Lepke kümmert sich als Prokuristin um die Geschäftsentwicklung der Asekol DE. Sie hat mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich EPR- Compliance in Europa gesammelt. Ihre besondere Expertise liegt in der Beratung von Firmen der Solarbranche und der Betreuung von Key Accounts. Partnerschaften und Kooperationen sind Ihre Leidenschaft. Ihr Leitspruch:
It´s all about people!

Dr. Andreas Mühlhausen

Senior Consultance and Sales Manager

Deutsch
Englisch

Dr. Andreas Mühlhausen als Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Europäische EPR Compliance verfügt über mehr als 8 Jahre Beratungskompetenz. Neben seinem umfangreichen Fachwissen verfügt er über die besondere Fähigkeit, komplexe Themen auf einfache und verständliche Weise zu erklären. Dabei teilt er sein Wissen mit Leidenschaft und legt großen Wert auf Ehrlichkeit und Korrektheit.

Monika Galiszewska

Leiterin Back Office

Deutsch
Englisch
Polnisch

Als Juristin (PL) hat Monika Galiszewska einen klaren Blick für Compliance und Richtlinientreue. Nach Abschluss des Rechtsreferendariats in Polen sammelte sie Erfahrung in renommierten Kanzleien in Breslau und Hamburg. Seit drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit dem Thema EPR und betreut unsere polnischen Kunden gerne in ihrer Muttersprache. Sie ist zudem die Ansprechpartnerin für Mengenmeldungen und Registrierungen.

Fordern Sie gerne Ihr Angebot an:

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