Vertreiben Sie Produkte in Deutschland? Wir unterstützen Sie zuverlässig bei Ihren EPR-Verpflichtungen – auf Wunsch auch als Ihr Bevollmächtigter.
Die grundlegende Idee hinter der Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten besteht darin, dass im Verkaufsland eine rechtlich verantwortliche Person benannt wird, die die Pflichten des ausländischen Inverkehrbringers übernimmt und im Falle von Verstößen belangt werden kann. Die Pflicht besteht in Deutschland bereits für Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien/Akkus. Im Bereich Verpackung wird es die Pflicht zukünftig geben - wir bieten die Übernahme bereits an.
Pflicht der Stellung eines Bevollmächtigten seit
Für wen
Aufgaben des Bevollmächtigten
Pflicht seit
Für wen
Aufgaben des Bevollmächtigten
Aktuell
Möglichkeit
Zukünftige Pflicht
Ein starkes Team mit Know-how und Erfahrung.
